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  Unterschied Interessengemeinschaft gegenüber dem Verein
 
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Unterschied Verein / Interessengemeinschaft

Der Verein ist eine urdemokratische Einrichtung. Die Entscheidungen werden nicht nur von zwei oder drei einzelnen Personen gefällt, sondern sie werden von allen Mitgliedern getragen. Für Schulden haftet ein Verein nur mit seinem Vermögen, die Haftung der einzelnen Mitglieder ist ausgeschlossen. Wenn Sie ein Projekt selber durchziehen, müssen Sie die ganzen finanziellen Risiken selber tragen. Wenn z.B. während einer eigenen Veranstaltung, durch den Betrieb von Schiffsmodellen, ein Zuschauer verletzt oder das Wasserbecken im Schwimmbad beschädigt bzw.verunreinigt wird, haftet der Verein nur mit seinem Vereinsvermögen. Die Haftung ist , im Gegensatz zur IG, auf das Vereinsvermögen beschränkt. Einzelne Vereinsmitglieder können nicht haftbar gemacht werden. Als Verein wirken Sie glaubwürdiger, seriöser. Das kann für die finanzielle und ideelle Unterstützung von Vorteil sein. Wenn jemand Geld spenden will, tut er oder sie das lieber an einen Verein, als an eine Privatperson. Sie weiss, dass es dann niemand in die eigene Tasche stecken kann. Es gibt viele Geldgeber, z.Bsp. Gemeinden, welche nur Vereine und keine Privatpersonen unterstützen. Ein Verein ist weniger von einzelnen Personen abhängig, wenn jemand austritt, besteht der Verein trotzdem weiter. Die Gründung eines Vereins benötigt Vorarbeit. Die Gründungsmitglieder müssen sich einigen, was der Verein genau will und wie er zu organisieren ist. Ein Verein braucht Leute, welche ihn führen. Das sind vor allem die Vorstandsmitglieder, dieser arbeitet in der Regel unbezahlt. Ein Verein und seine Mitglieder müssen auch nach der Gründung gepflegt werden. Ohne einen gewissen zeitlichen und administrativen Aufwand geht das nicht. Es ist auch nicht immer einfach, nicht alleine entscheiden zu können und Konsenslösung zu suchen.

Bei einer IG sieht das alles ganz anders aus.
Eine Interessengemeinschaft ist keine gesetzlich definierte Rechtsform, insbesondere ist sie kein Verein. Aus diesem Grunde gibt es auch für eine IG keine Gesetze.  Eine Interessengemeinschaft ist in der Regel als "Gesellschaft bürgerlichen Rechts" (GbR) aufzufassen. Die rechtlichen Grundlagen hierfür findet man in den §§ 705-740 BGB. Eine GbR kann jeden beliebigen, nicht gesetzlich verbotenen Zweck verfolgen. Die Gesellschafter (hier die Mitglieder der IG) haften grundsätzlich persönlich (also mit ihrem Privatvermögen) als Gesamtschuldner (also alle gemeinsam, ein Gläubiger kann seine Forderungen an einen beliebigen Gesellschafter richten, der sie zu erfüllen hat und versuchen kann, sie anteilig von den übrigen Gesellschaftern zurückzuerhalten). Die Geschäftsführung wird in der Regel von allen Gesellschaftern gemeinsam ausgeübt, kann aber auch einem oder mehreren geschäftsführenden Gesellschaftern übertragen werden. Eine GbR darf Gewinne erzielen, ist aber selbstverständlich auch steuerpflichtig, muss also ihre Gewinne versteuern.